Frage von Marlies D. • 19.09.2025

Antwort von Vivian Tauschwitz CDU • 22.09.2025
AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.
© Gottfried Schwarz
AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.
Konkrete Ausgestaltung des "neuen Heizungsgesetzes" liegt noch nicht vor
Die Union bekennt sich uneingeschränkt zum Schutz ungeborenen Lebens.