Würden Sie mich bitte informieren, wie Sie zur Chatkontrolle stehen?
Sehr geehrte Frau Tauschwitz,
ich bin ein steuerzahlender Bürger dieses Landes und bin entsetzt wie hinterhältig und bösartig die CDU in Deutschland wie auch in Europa agiert.
Für mich ist die Demokratie die Beste aller Regierungssysteme. Aber sie ist auch fragil, wenn sie nicht ausdrücklich mit freier Meinung ohne Zensur verbunden ist.
Deshalb möchte ich gerne wissen wie Sie als meine Stimme im Bundestag in meinem Namen abstimmen.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Dr G. H.
Sehr geehrter Herr Dr. H.,
vielen Dank für Ihre Frage zu meiner Positionierung zur sogenannten Chatkontrolle.
Vorab erlaube ich mir eine persönliche Anmerkung: Demokratie lebt vom Austausch unterschiedlicher Positionen und von einer sachlichen Auseinandersetzung über politische Fragen. Wenn Ihnen einzelne politische Positionen nicht zusagen, halte ich es allerdings für unangemessen, der CDU deshalb pauschal Hinterhältigkeit und Bösartigkeit zu unterstellen. Eine solche Form der Auseinandersetzung ist aus meiner Sicht keine gute Grundlage für einen konstruktiven politischen Dialog.
Zu Ihrer konkreten Frage möchte ich zunächst klarstellen, dass es bei den derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Vorschlägen nicht um eine anlasslose Kontrolle der digitalen Kommunikation geht. Es wird ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen erarbeitet, mit dem Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgehen kann. Dabei geht es insbesondere darum, Kinder besser zu schützen, Täter wirksamer zu verfolgen und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen schneller zu unterbinden. Die entsprechenden Beratungen finden derzeit auf europäischer Ebene zwischen dem Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament statt. Eine Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung liegt daher derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern ist Teil des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Insofern kann ich gar nicht meine Stimme im Deutschen Bundestag dafür oder dagegen abgeben.
Ich möchte es nochmal deutlich sagen: Wirksamer Kinderschutz und der Schutz der Grundrechte müssen zusammen gedacht werden. Maßnahmen zum Schutz von Kindern dürfen nicht zu einer unverhältnismäßigen Überwachung der privaten Kommunikation führen. Insbesondere muss die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als wesentlicher Bestandteil der Vertraulichkeit und Sicherheit digitaler Kommunikation erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Vivian Tauschwitz MdB

