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Vivian Tauschwitz
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Frage von Gerrit R. •

Werden Sie etwas gegen die geplanten Änderungen, bzw. Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetz unternehmen? Diese Änderungen sorgen für weniger Transparenz in der Politik.

Sehr geehrte Frau Tauschwitz,

mit großer Sorge habe ich von Plänen des Koalitionsausschusses erfahren, das Informationsfreiheitsgesetz erheblich einzuschränken. Das IFG ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern Einblick in staatliche Dokumente und ist ein zentrales Instrument zur Kontrolle staatlichen Handelns.

Anfragen sollen in Zukunft an einen Nachweis eines „berechtigten Interesses“ geknüpft, mit hohen Gebühren belegt und für zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Pressevertreter faktisch erschwert werden. Zudem drohen erweiterte Bereichsausnahmen und umfassende Schwärzungen in Behördenakten.

Das IFG hat wiederholt zur Aufdeckung von Missständen beigetragen. Eine Aushöhlung dieses Gesetzes würde das Vertrauen in staatliches Handeln weiter schwächen.

Ich bitte Sie eindringlich, sich gegen die geplanten Änderungen zu stellen und die Informationsfreiheit zu verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerrit R.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B. 

vielen Dank für Ihre Nachricht über die Online-Plattform Abgeordnetenwatch und Ihre Darstellung Ihrer Bedenken zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Die Informationsfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, wie staatliche Entscheidungen getroffen werden und auf welcher Grundlage Behörden und Politik handeln. Transparenz schafft Vertrauen in staatliche Institutionen und stärkt die demokratische Kontrolle.

Die im Rahmen des Koalitionsausschusses beschlossene Maßnahme sieht keine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Vielmehr geht es um eine Reform des bestehenden Systems mit dem Ziel, Transparenz und einen funktionierenden Verwaltungsablauf miteinander in Einklang zu bringen. Hintergrund ist, dass die öffentliche Verwaltung in den vergangenen Jahren mit einer zunehmenden Zahl sehr umfangreicher und teilweise äußerst aufwendiger Informationsanfragen konfrontiert war. Dadurch entstehen erhebliche personelle und finanzielle Belastungen, die die Verwaltung von ihren eigentlichen Aufgaben abhalten können.

Gleichzeitig ist klar: Eine Reform des IFG darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger, Medien oder gesellschaftliche Organisationen daran gehindert werden, staatliches Handeln kritisch zu begleiten. Die Möglichkeit, Informationen über staatliche Entscheidungen zu erhalten, bleibt ein wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Gemeinwesens.

Der Koalitionsausschuss hat daher beschlossen, das IFG im Sinne einer zielgerichteten Weiterentwicklung zu überprüfen. Dabei geht es insbesondere darum, den Zugang zu Informationen zu ordnen, missbräuchliche oder unverhältnismäßig aufwendige Verfahren zu vermeiden und zugleich den berechtigten Informationsinteressen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.

Viele der von Ihnen angesprochenen Punkte – insbesondere die konkrete Ausgestaltung eines möglichen „berechtigten Interesses“, die Frage der Kostenregelungen sowie die Rolle von Medien und zivilgesellschaftlichen Akteuren – werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren entscheidend sein. Für mich ist dabei wichtig, dass eine Reform nicht zu einem Abbau von Transparenz führt, sondern einen fairen Ausgleich zwischen Informationsfreiheit und Verwaltungsfähigkeit schafft.

Vielen Dank nochmals für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für dieses wichtige Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Vivian Tauschwitz MdB

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