
(...) Schon immer haben die Kommunikationsunternehmen die Leitdaten für ihre Rechnungslegung gespeichert. Der Zeitraum dieser Speicherung wird lediglich verlängert, so dass bei einem begründeten Verdacht zur Abwehr einer kriminellen Handlung, Schutzbehörden darauf zurückgreifen können, es muss eine richterliche Genehmigung vorliegen. Jede Payback-Karte, die sehr persönliche Daten bei wirtschaftlichem Interesse dauerhaft speichert, ist ein größerer Eingriff in die Privatsphäre als die rechtlich eng kontrollierte und nur zur Abwehr krimineller Aktivitäten nutzbare neue Regelung. (...)