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Uwe Kekeritz
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Frage von Peter F. •

Frage an Uwe Kekeritz von Peter F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kekeritz,

Ich habe heute vom Bundesverfassungsgericht Post bekommen, leider mit sehr unbefriedigendem Inhalt.
Vor einigen Wochen habe ich beim Bundesverfassungsgericht zeitgleich mit einigen anderen den Antrag gestellt, dem Deutschen Bundestag aufzugeben die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dahingehend zu ändern, dass das Recht der im Bundestag vertretenen Parteien, welche nicht der Regierungskoalition angehören, auf effektive Opposition und damit Kontrolle der Regierungskoalition gewahrt bleibt.

Der Präsident Voßkuhle sowie die beiden Richter Gerhardt und Huber haben nun aber am 16. Januar 2014 einstimmig beschlossen, dass die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt werden. Diese Entscheidung ist darüber hinaus auch noch unanfechtbar.

Ich halte diese Entscheidung für grundverkehrt und undemokratisch. Daher möchte ich von Ihnen gerne wissen, wie Sie mit dieser Entscheidung umgehen werden. Die Grünen und Die Linke haben ja diesen Antrag auch unterstützt und am 16.12.2013 einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht.

Werden Sie sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegenstellen und weiter dafür kämpfen, dass die Geschäftsordnung im Interesse einer echten Demokratie im Bundestag geändert wird?

Schöne Grüße
Peter Förster
Fürth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Förster,

Sie haben mit Ihrem Anliegen natürlich Recht. In einer Demokratie braucht es eine starke Opposition, die die Regierung (und die sie tragenden Fraktionen) effektiv kontrollieren kann. Die Geschäftsordnung des Bundestages sowie einige Gesetze sehen hierzu ein Quorum vor, das die Opposition derzeit nicht erreicht. Die Grünen im Bundestag streben daher an, das Quorum für die Dauer der 18. Wahlperiode durch eine andere Formulierung zu ersetzen. Künftig sollen nicht die Anteile zählen, sondern Anträge, die gemeinsamen von den die Regierung nicht tragenden Fraktionen eingebracht werden, "ausreichen". Außerdem braucht es zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung der jeweiligen Positionen auch ausreichend Redezeit bei Debatten im Bundestage. Die Regelungen in einigen Landtagen (z.B. Berlin) könnten hier auch für den Bundestag Vorbild sein.

Grüne und Linke haben dies zusammen auch in entsprechenden Anträgen im Deutschen Bundestag eingebracht, führen die Debatte darüber innerhalb und außerhalb des Parlaments und versuchen so öffentlichen Druck auf die 80%-Mehrheit im Bundestag auszuüben. Beiträge wie der Ihre sind dazu ein willkommener Beitrag. Sollten sich SPD und Union hier nicht weiter bewegen, als bisher angedeutet, sind die grüne und linke Bundestagsfraktion auch zu einer entsprechenden Klage vor dem Verfassungsgericht bereit.

Ihr Antrag in Karlsruhe ist zwar in der Sache begründet - und da dürften Ihnen die VerfassungsrichterInnen auch nicht - wenn vielleicht auch insgeheim - widersprochen haben. Ehemalige Verfassungsrichter haben sich ja bereits öffentlich in Ihrem Sinn geäußert. Sie sind jedoch als Antragsteller nicht die richtige Personen, da Klagen zu innerparlamentarischen Angelegenheiten nur aus der Mitte des Bundestages heraus möglich sind (sog. Organklage).
Statt einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wäre von Seiten der BürgerInnen eine entsprechende Petition evtl. sinnvoll. Sollte diese dann von mehr als 50.000 BürgerInnen binnen vier Wochen mitgezeichnet werden, befasst sich der Bundestag in der Regel öffentlich damit, was den Druck auf die große Koalition erhöhen dürfte.
Eine Petition können Sie unter https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.nc.html einreichen.

Die Anträgen von Grünen und Linke dazu finden Sie unter:
http://www.gruene-videos.de/repository/initiativen/GE_Minderheitenrechte_F16-14.pdf
http://www.gruene-videos.de/repository/initiativen/Antrag_GO_Minderheitenrechte_F15-14.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Kekeritz