Antwort 09.09.2021 von Uwe Feiler CDU
Hier ist die Sach- vor allem aber die Rechtslage eindeutig: Weil die Tierseuchenbekämpfung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, darf der Bund solche Maßnahmen nicht finanzieren. Das ist grundgesetzlich klar so festgeschrieben.

