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Ute Finckh-Krämer
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Frage von Irene L. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Vor 4 Jahren hatte ich erwartet, die PKGR-Mitglieder prüfen nach Edward Snowdens Meldung die deutschen Geheimdienste und korrigieren den Fehler. Etwas völlig anderes geschah dann wirklich: das BVerfG hebelte mit der Third-Party-Rule den Grundgesetz-Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis, aus ( die so gut wie immer vorhandenen Interessen beteiligter ausländischer Dienste wiegen demnach schwerer als unsere parlamentarische Kontrolle ). Und der BGH erreichte mit seinem Urteil, den mutigen Verfassungs-Verteidiger Snowden – also den Fehler-Meldenden – nach Russland zu verbannen. Verlieren wir nun Recht und Freiheit unseres Grundgesetzes, so wie es in anderer Form auch in Polen ( Ungarn, Türkei, GB, … ) geschieht ? Haben die Deutschen ihr Nachkriegsglück verspielt durch Unachtsamkeit gegenüber den Verfassungsrechten?
Warum haben wir keinen Whistleblowerschutz für Verfassungsverteidiger?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich bin in Bezug auf das BND-Gesetz ähnlich skeptisch wie Sie und habe daher in nicht-namentlicher Abstimmung bei der zweiten und dritten Lesung abweichend von meiner Fraktion mit "nein" gestimmt.

Edward Snowden hat nach seiner eigenen Darstellung bewusst ein Land für seinen Asylantrag gewählt, das kein Auslieferungsabkommen mit den USA hat. Ich hätte mir in der Frage, ob er zumindest für eine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss der Bundesregierung so etwas wie "freies Geleit" als Zeuge erhält, mehr Mut der Bundesregierung gewünscht. Aber ich sehe große Unterschiede zur Entwicklung in Ungarn und der Türkei und - auf einer anderen Ebene - auch zu Großbritannien. Wir haben weder eine "Tradition" von Militärputschen und autoritären Regierungen wie die Türkei noch hängen wir in postsowjetischen Umstellungsschwierigkeiten von einer Plan- zu einer Marktwirtschaft fest. Wir hatten und haben starke gesellschaftliche Organisationen von den Gewerkschaften bis zu Sozialverbänden und Kirchen. Deren Bedeutung für die Stabilität der Demokratie wird oft unterschätzt. Großbritannien trauert seiner Weltmachtposition und seinem Kolonialreich nach, hat sich nie voll auf die EU eingelassen, und die britischen Regierungen haben stärker als andere die Folgen eigener Entscheidungen fälschlich Brüssel zugeschrieben.

Am kommenden Donnerstag, 10. August, findet in meinem Wahlkreis eine Veranstaltung zum Thema Geheimdienste statt. Näheres finden Sie auf meiner Webseite.

Das Thema "Whistleblower" behandelt das SPD-Wahlprogramm vor allem unter dem Aspekt des Schutzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Rechtsverstöße ihres Unternehmens den Aufsichtsbehörden melden. Zumindest indirekt lässt sich daraus aber ablesen, dass wir auch "Verfassungsverteidiger" besser schützen wollen, die Unrecht im staatlichen Bereich öffentlich machen. Ich persönlich halte das in Fällen, in denen die internen Meldewege (z.B. über Personalräte) versagen, für wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer