Zwischen Altersversorgung in der Rentenversicherung und den Pensionen der Beamten besteht eine gewaltige Kluft. Das Gleiche gilt für die Gesundheitsversorgung. Wie ist Ihre Position?
Sehr geehrter Herr A.,
das Thema Alters- und Gesundheitsversorgung von Beamten ist nicht losgelöst vom gesamten Beamtensrecht zu betrachten. Dies beginnt beim Verzicht auf Streikrecht und endet bei sehr starren Rahmenbedingungen für den beruflichen Aufstieg. Daher macht es keinen Sinn, nur diese beiden Punkte zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Groden-Kranich

