Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
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Frage von Joachim L. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Joachim L. bezüglich Familie

Wie stehen Sie zu Versandapotheken (Rezept)?

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich Versandapotheken.

Ich habe mich als Ihre direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete ausführlich mit diesem Thema befasst. Im Deutschen Bundestag haben wir dazu ferner eine öffentliche Anhörung mit Experten durchgeführt und ich hatte im vergangenen Jahr auch eine Veranstaltung zu diesem Thema organisiert.

Warum wird ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten derzeit diskutiert? Wie Sie vielleicht wissen, besteht in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein einheitlicher Apothekenabgabepreis. Das bedeutet, dass Sie für Medikamente überall den gleichen Preis zahlen – egal welche Apotheke und egal, ob Sie die Arznei vor Ort oder im Internet kaufen. Der Europäische Gerichtshof hat nun im Oktober 2016 entschieden, dass dieser einheitliche Apothekenabgabepreis solchen Apotheken, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und nach Deutschland liefern, vermutlich den Marktzugang erschwert. Sie müssen daher nach EU-Recht von der Preisbindung befreit werden.

Diese Befreiung von der Preisbindung für ausländische Versandhandelsapotheken führt im Umkehrschluss zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber den ortsgebundenen Apotheken. Denn für sie gilt nach wie vor der einheitliche Apothekenabgabepreis. Es steht zu befürchten, dass stationäre Apotheken vor Ort – insbesondere im ländlichen Raum – diesem ruinösen Wettbewerb nicht standhalten können. Die Apotheke vor Ort leistet aus meiner Sicht einen nicht verzichtbaren Beitrag in der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Damit meine ich nicht nur die Beratung von Patienten, sondern insbesondere auch die Nacht- und Notfalldienste.

Gleichzeitig habe ich grundsätzliche Bedenken gegen ein umfassendes Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente. Ein solches Verbot würde zum einen aus EU-rechtlichen Gründen auch deutsche Apotheken treffen, die derzeit noch eine Vorreiterposition in diesem Gebiet haben. Zum anderen stellt es aber auch einen gravierenden ordnungspolitischen Eingriff in den Markt dar. Statt Wettbewerb zu verbieten, sollten wir ihn meiner Ansicht nach fair und gleich ausgestalten.

In diesem Zusammenhang könnte ich mir beispielsweise vorstellen, dass man die Auszahlungen des Fonds, der die Nacht- und Notdienste von Apotheken vor Ort honoriert, verdoppelt. Zudem sollten europäische Versandhandelsapotheken gegenüber den Krankenkassen nur den Rabattpreis, nicht aber den höheren Apothekenabgabepreis abrechnen dürfen.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, möchte ich Sie gerne zu einer meiner Bürgersprechstunden einladen. Sollten Sie Interesse daran haben, wenden Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro zur Vereinbarung eines Termins.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groden-Kranich MdB