Das Ladenschlussrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Dementsprechend sieht das erst im letzten Jahr in Kraft getretene Bayerische Ladenschlussgesetz weiterhin allgemeine Ladenschlusszeiten werktags von 20 bis 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen vor.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

