Wie werden Sie in der Frage der Neuauszählung zum deutschen Bundestag wegen der Unregelmäßigkeiten bzgl. der Stimmenzuordung (BSW)- analog der Probleme bei den Bürgermeisterwahlen in NRW- entscheiden?
Sehr geehrter Herr Zons,
lesen Sie gerne auch den Focus-Artikel von Prof. Wagschal und Prof Jesse als Entscheidungsgrundlage. Meine Zusatzfrage: Warum geht es in Mühlheim so schnell und im Bundestag so langsam ?
Ich weiss aus eigener Erfahrung ganz genau, dass die angesprochenen Probleme bei der Bundestagswahl der Wahrheit entsprechen, denn ich selber war davon betroffen. Die beschriebenen Probleme traten bei mir auf.
Freundliche Grüße
Thomas S.
Sehr geehrter Herr S.
der Wahlprüfungsausschuss hat seit der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 insgesamt neunmal getagt. Die Wahleinsprüche, auch solche die das BSW betreffen, wurden abgelehnt. Aktuell scheint das BSW nach eigenen Aussagen immer noch daran interessiert zu sein eine Neuauszählung vorzunehmen und hat deshalb eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. So wird unter anderem auf der Internetpräsenz des BSW für eine Neuauszählung geworben. Die endgültige Entscheidung, ob die Einwände des BSW zu einer Neuauszählung führen sollen, ist auch weiterhin offen. In Mülheim an der Ruhr wurde zur Stichwahl des Oberbürgermeisters am 28.09.2025 die SPD-Kandidatin mit einem Vorsprung von 67 Stimmen zur neuen Oberbürgermeisterin gekürt. Im Nachgang stelle sich jedoch heraus, dass die Stimmen in einem Briefwahlbezirk zwischen CDU und SPD vertauscht worden sind. Somit gewann der amtierende CDU-Oberbürgermeister letztendlich die Stichwahl mit mehr als 100 Stimmen Vorsprung. Im Wahlprüfungsausschuss zur Kommunalwahl verlangte die SPD sodann eine komplette Neuauszählung der Stimmen zur Stichwahl. Alle im Wahlprüfungsausschuss vertretenen Fraktionen (die AfD-Fraktion war aufgrund eines Losverfahrens zur Besetzung nicht vertreten) stimmten für die Neuauszählung, mit Ausnahme der CDU. Auch die Stadtverwaltung sah die entschiedene Neuauszählung kritisch und wandte sich an die Bezirksregierung als übergeordnete Kommunalaufsichtsbehörde. Diese wiederum erhob keine Einwände gegen die Neuauszählung der Stichwahl, da die Bezirksregierung den Wahlausschuss als unabhängiges Organ der Stadt Mülheim an der Ruhr einordnet. Der Wahlleiter bereitete, trotz Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Neuauszählung, diese schon kurz nach der Entscheidung des Wahlausschusses vor. Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass in der Stadt Mülheim an der Ruhr die Neuauszählung so schnell vorgenommen werden konnte, da die im Rat bzw. im Wahlausschuss vertretenen Fraktionen ein Interesse daran hatten, diese Neuauszählung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich von Zons

