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Frage von Bernd L. •

Frage an Ulrich Lechte von Bernd L. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag,

im "zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen. Das heisst im Klartext "Impfpflicht"!? Wie stehen Sie zu, in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit solchen Massnahmen sinkt mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Langer,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie sprechen sich darin gegen eine im "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" vermeintlich geregelte Impfpflicht aus.

Ich erlaube mir zunächst den Hinweis, dass das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" eine explizite Pflicht zum Impfen nicht vorsieht. Das wird leider oftmals verwechselt bzw. missverstanden.

Auch möchte ich darauf hinweisen, dass trotz intensiver Forschung derzeit noch kein Impfstoff existiert und auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein solcher Impfstoff schnell und für viele Millionen Menschen verfügbar ist. Für mich ist klar, dass Impfungen immer einen Schutz vor Krankheiten darstellen müssen. Der Impfstoff muss dabei wirksam, sicher und verträglich sein. Da diese Kriterien derzeit nicht erfüllt sind, ist aus unserer Sicht eine Debatte zur Impfpflicht nicht notwendig.

Wir Freie Demokraten stehen staatlichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit selbstverständlich ablehnend gegenüber. Die Rechtfertigung derartiger Maßnahmen ist äußerst schwierig und bedarf strenger Voraussetzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lechte

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