
(...) Im Gesetzgebungsverfahren selbst erfolgt eine ausführliche Verbändebeteiligung, so auch des Deutschen Beamten Bundes (dbb) und anderer Gewerkschaften, zunächst im schriftlichen Verfahren, sodann in einem eigens anberaumten Beteiligungsgespräch. Die Gewerkschaften köGewerkschaften Weise ihre Position noch vor der Beschlussfassung des Bundeskabinetts einbringen. Die Äußerungen der Spitzenorganisationen werden in der Anlage des Gesetzentwurfs aufgeführt. (...)