Wie stehen Sie zur Neuauszählung der Bundestagswahl 2025?
Nach meiner Auffassung muss das Ergebnis der Bundestagswahl über jeden Zweifel erhaben sein. Dies ist ohne Neuauszählung nicht der Fall. Laut "https://www.stern.de/politik/deutschland/sahra-wagenknecht--darum-hat-sie-ausnahmsweise-mal-recht-36114230.html" geht es also um etwa 9500 Stimmen. Und es spricht einiges dafür, dass diese Zahl so nicht stimmt. So fehlten dem BSW, als das vorläufige Ergebnis bekannt gegeben wurde, noch 13.500 Stimmen. 4000 kamen allein bei der Routineprüfung hinzu.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Natürlich bin auch ich der Meinung, dass Ablauf und Auszählung der Bundestagswahl korrekt ablaufen müssen. In Artikel 41 des Grundgesetzes ist geregelt, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestages ist. Jede und jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl Einspruch einlegen. Gegen die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde davon über eintausendmal Gebrauch gemacht. Zahlreiche Einsprüche fordern eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, um zu prüfen, ob das BSW nicht doch in den Bundestag einzieht.
Diese Einsprüche werden nun vom Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages geprüft. Dazu hat der Ausschuss Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene und Auskünfte der Beteiligten eingeholt. Diese werden aktuell ausgewertet. Am Ende dieses Prozesses wird der Ausschuss ein Empfehlung treffen, über die der Bundestag dann abstimmen wird.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass dieser Prozess aufgrund der gebotenen Gründlichkeit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange

