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Frage von Ulrike K. •

Frage an Ulrich Goll von Ulrike K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr ehemaliger Justizminister Goll,

ich bin etwas mehr als irritiert, daß selbst Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften eingetragen als Companies bei Dun & Bradstreet sind. Um dort gelistet zu werden, müssen Erhebungsbögen ausgefüllt werden, u.a. wegen Rechtsform. Wie ist diese?
Wenn man sich das UKlagG anschaut, und hier § 8, dann muß der Empfänger von Leistungen über die AGB und Art der RGeschäfte informiert sein, damit diese eingetragenen Firmen sich nicht nach dem UWG strafbar machen oder auch nach GWB.
Nachdem Amtsgerichte Geschäfte tätigen, kann der andere Vertragspartner auf keine Fall auf die Erklärung zu § 8 versichten. Aber weder RBehelfe, RMittelerklärungen, noch irgendwelche RAnwälte erklären dies. Ist die Verweigerung, diese Vertragsbedingungen zur Durchführung solcher Geschäfte (von ausschlaggebender Bedeutung!) nicht sittenwidrig und irreführend? Können Sie die RFormen mitteilen und die aus § 8 UKlagG erforderlichen Daten mitteilen, da sie ja unerläßlich für die Willensbildung sind, ob man überhaupt Geschäfte mit Amtsgerichten tätigen will, siehe auch A-limine?
Für eine adäquate Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
U. Kuklinski

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Antwort ausstehend von Ulrich Goll
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