
(...) Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof ist das richtig. Wenn ein in Deutschland lebender (niedergelassener) EU-Bürger seine/ihre Ehepartner/in nachziehen lassen will, muss diese/r keinen Sprachnachweis erbringen oder einen "Integrationskurs" besuchen. Allerdings kann es sein, dass die EU-Innen- und Justizminister die Freizügigkeitsrichtlinie ändern werden, um diesen "Missbrauch" auszuschließen. (...)