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Frage von Iris K. •

Frage an Ulla Ihnen von Iris K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ihnen,
am 14.06.2019 haben Sie zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/109/1910908.pdf) unter anderem mit der Frage:
13.Hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2 400 Euro auf 3 000 Euro und die sogenannte Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro anzuheben, geprüft?
a)Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Prüfung des Vorschlages?
b)Wenn ja, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale anzuheben, nicht gefolgt?
c)Wenn nein, warum nicht?
Die Antwort der Bundesregierung vom 2.7.2020 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/113/1911313.pdf) ergab , dass eine Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
Nun habe ich den Eindruck, dass die "Sache" seid dem auf Eis liegt.
In Bezug auf meinen beruflichen Kontext, wäre eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 3000,- € doch dringend angeraten. Ich bin verantwortlich für die Organisation eines Familienunterstützendes Dienstes, der z.B. Familien mit einem behinderten Kind stundenweise unterstützt. In den momentanen doch sehr ungewöhnlichen Zeiten (Corona-Krise) und den damit verbundenen Schließungen der Einrichtungen, wie Kindergärten und Schulen, sind gerade diese Familie besonders schwer betroffen. Obliegt ihnen nun alleine die komplette Pflege und Betreuung ihrer doch oft sehr betreuungs- und pflegeintensiven Kindern. Meine ehrenamtlichen MitarbeiterInnen unterstützen daher die Familien, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und unter Einhaltung der Bestimmungen, tatkräftig. Die Arbeit der MitarbeiterInnen wird im Rahmen der Aufwandsentschädigung honoriert. Nun könnte die Höhe der Aufwandsentschädigung (momentan 2400,- €) dieses Jahr sehr schnell ausgeschöpft sein. Daher bitte ich Sie dringend diesbezüglich nochmal bei der Bundesregierung nach zu hacken und eine Gesetzesveränderung voran zu treiben. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 3000,- € ist dringend geboten. An wen könnte ich mich innerhalb der Bundesregierung direkt wenden, um mein Anliegen auch dort vorzutragen?
herzliche Grüße Iris Krämer, Offene Behindertenarbeit Evang. Jugend Augsburg

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FDP

Sehr geehrte Frau Krämer,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nach dem Eingang Ihrer Frage habe ich mich beim Bundesfinanzministerium direkt nach dem Sachstand zur möglichen Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen erkundigt. Leider ist die Antwort aus dem Ministerium nicht sehr befriedigend: Mit Schreiben vom 18.05.2020 hat man mir mitgeteilt, man wolle in dieser Wahlperiode noch ein Gesetz zur Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts vorlegen. Ob jedoch beide Pauschalen Gegenstand der Reform sein werden, sei bislang nicht bekannt. Ihr Eindruck, dass das Vorhaben in der Bundesregierung derzeit auf Eis zu liegen scheint, scheint sich daher zu bestätigen.

Ich werde das Thema weiter im Auge behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Ihnen, MdB