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Tobias Hans
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Frage von Nadine T. •

Warum können Menschen sich dazu entscheiden, sich nicht impfen zu lassen. Da gibt es dann keine impfpflicht. Aber ich, geimpft und geboostert bekomme FFP2 Maskenpflicht.

Sind die ungeimpften jetzt plötzlich gefährlicher ansteckend, als vorgestern? Oder liegt es daran, dass sie die 2 G Regel gekippt bekommen haben? Irgendwie ist es mir unerklärlich, wo diese Entscheidung plötzlich herkommt. Abgesehen davon, können Menschen mit geringem Einkommen sich diese teureren Masken nicht leisten. Und die nächste Spaltung der Gesellschaft ist vorprogrammiert. Lieber jeden Tag ne frische OP Maske, als Zehn Mal getragene FFP2 Maske.
Auf der Arbeit ist dann wieder OP Maske angesagt, obwohl dort der Kontakt viel länger und intensiver ist, als beim Einkauf.
Machen sie sich darüber Mal Gedanken. Ich freue mich auf ihre

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Omikron-Variante stellt uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie leider wieder vor eine neue Situation. Es infizieren sich weitaus mehr Menschen als in allen anderen Phasen der Pandemie, auch wenn glücklicherweise weniger davon schwer erkranken. Dennoch sind die enorm hohen Infektionszahlen eine große Herausforderung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur und stellen nach wie vor eine Bedrohung für das Gesundheitssystem dar. Sollten zu viele Personen auf einmal erkranken und gleichzeitig zu viel medizinisches Personal infiziert sein, könnte eine Überlastung der Krankenhäuser die Folge sein.

Aufgrund des OVG-Urteils zur 2G-Regelung im Einzelhandel hat die Landesregierung die Verordnung angepasst, um auch weiterhin Infektionen zu verhindern. An die Stelle der 2G-Regel tritt ab jetzt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Ladenlokale, inklusive Geschäfte des täglichen Bedarfs, da Masken dieser Art besser vor einer Infektion schützen. Der Expertenrat der Bundesregierung hat der saarländischen Landesregierung zu diesem Schritt geraten. In anderen Bundesländern greift diese Regelung bereits seit längerer Zeit. Ausnahmen gibt es für Personen unter 14 Jahren sowie für diejenigen, die die Maske aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht tragen können und ein entsprechendes ärztliches Attest nachweisen können.

Beschäftigte können nach wie vor eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da am Arbeitsplatz die 3G-Regel greift. 

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Tobias Hans

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