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Tino Sorge
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Frage von Katy B. •

Werden Sie am 29.04.2026 gegen die Budgetierung der ambulanten Psychotherapie und für die Versorgungssicherheit stimmen?

Sehr geehrter Herr Sorge, als niedergelassene Psychotherapeutin mit hälftigem Versorgungsauftrag habe ich ausgehend von meiner Praxis (-7 Behandlungsplätze) hochgerechnet (*22.000 Kolleg*innen mit hälftigem Versorgungsauftrag), wieviele Behandlungsplätze durch eine Budgetierung verloren gehen werden. Ich komme konservativ geschätzt auf 126.000 Behandlungsplätze, die nachgewiesenermaßen das 3- bis 6fache ihrer Kosten einsparen und zu den effektivsten Behandlungsformen für psychische Störungen zählen. Die Budgetierung macht selbst ökonomisch keinen Sinn. Ich bitte Sie, stoppen Sie diesen in keiner Weise sinnvoll zu begründenden Spar-Irrsinn, setzen Sie sich für gesamtgesellschaftlich sinnvollere Sparmaßnahmen ein und stimmen Sie gegen die Budgetierung der ambulanten Psychotherapie. (Eine Quelle: https://couch-und-agora.de/angriff-psychotherapeutische-versorgung-2026/) Mit freundlichen Grüße Katy B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema.

Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern (insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband) im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.

In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare.

Es ist und bleibt ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

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