Foto: Die Hoffotografen GmbH
Antwort 05.01.2022 von Tina Fischer SPD

die Nachflugregelung sieht es vor, dass in der Zeit zwischen Mitternacht und 5:00 Uhr morgens keine Flüge stattfinden, in den Randzeiten (22-0 Uhr und 5-6 Uhr) gelten strenge Auflagen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Ambulanz‑ und Rettungsflüge, Postflüge, Militär‑ und Polizeiflüge und Notlandungen.

Foto: Die Hoffotografen GmbH
Antwort 05.01.2022 von Tina Fischer SPD

Meine Aufgabe sehe ich darin, mich dafür einzusetzen, dass die Verabredungen der Fluglärmkommission eingehalten werden.

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Antwort 26.01.2022 von Tina Fischer SPD

wie die Tagesschau am 17.12.2021 berichtete, erwägt die Post, den Betrieb ihrer verbliebenen drei Postflugzeuge ganz einzustellen

Frage von Steffen P. • 04.07.2021
Frage an Tina Fischer von Steffen P. bezüglich Kultur
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Antwort 17.12.2021 von Tina Fischer SPD

Der Umbau des Zeuthener Bahnhofes geht zum Ärger aller langsamer voran als angekündigt. Die Beschädigung wird aber sicherlich im Zuge der Baumaßnahmen behoben werden.