Timon Gremmels
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Frage von Wilfried T. •

Frage an Timon Gremmels von Wilfried T. bezüglich Energie

Wir sind uns, so glaube ich einig, das Deutschland speziell mit dem EEG2021 erneuerbare Energien eher ausbremst als fördert. Ich hoffen Sie erreichen zumindest die EU Vorgaben bis zum gesetzten Termin umzusetzen. CDU Standardbriefe an YouTuber bestätigen dies zumindest. Da besteht Einigkeit, es sei denn Worte unterscheiden sich mal wieder von Taten.
In England hat Tesla, wo ja auch schon ähnliche Marktstudien In Deutschland von Tesla bei Tesla Kunden laufen, ein Energiepaket angeboten. Das enthält Preise für Strombezug, Speicherung, Stromverkauf und setzt für optimale Preise Tesla Produkte, einschließlich Autos voraus. Genaueres können Sie auf der Tesla UK Webseite lesen. Ist sehr gut erklärt und wirbt mit Ersparnissen im Bereich von 50%.

Wäre so ein Bundle (Energiebezug/Verkauf/Speicherung) mit dem neuen EEG2021 möglich? Falls ja, wäre es auch wünschenswert Großkonzernen solche Möglichkeiten zu genehmigen?

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thies,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.

Hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu: Um die im Klimaschutzgesetz rechtlich verbindlich verankerten Klimaziele sicher zu erreichen, brauchen wir eine umfassende EEG-Novelle, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich den erforderlichen Schwung verleiht. Mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien am Stromverbrauch, so haben wir es im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, sollen es bis 2030 sein; die vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energien im Stromsektor kann und muss bereits deutlich vor dem Jahr 2050 beschritten werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es als SPD-Bundestagsfraktion zunächst einmal, dass sich die Bundesregierung am 23. September 2020 auf einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigen konnte. Aus unserer Sicht enthält der Entwurf Peter Altmaiers auch zwei entscheidende Elemente, darunter insbesondere eine Regelung zur finanziellen Beteiligung für die Standortgemeinden von Windkraftanlagen, mit der wir die Akzeptanz des für die Energiewende zwingend erforderlichen Windkraft-Ausbaus erhöhen wollen. Außerdem ist für Windkraftanlagen künftig eine Südquote vorgesehen, damit sich Länder wie Bayern (mit ihrer 10H-Regelung) oder auch Baden-Württemberg beim Windkraftausbau nicht länger aus der Affäre stehlen können. Beides sind Forderungen, die wir als SPD-Bundestagsfraktion bereits seit langem erheben, und mit denen wir uns nun durchsetzen können.

Bei der Solarenergie hingegen hat der Entwurf noch viel Luft nach oben. Wie wir die Potenziale der Solarenergie in Deutschland besser nutzen können, habe ich in der vergangenen Woche zuletzt im PV-Magazin ausführlich beschrieben. Meinen Gastbeitrag verlinke ich Ihnen gerne nachstehend.

Wenn Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des Bundlings zu einer Verkaufseinheit zusammengefasst werden, so spricht aus meiner Sicht zunächst einmal nichts dagegen. Unternehmen steht es im Rahmen ihrer Preisgestaltung frei, beim Kauf mehrerer Produkte einen Rabatt zu gewähren. Etwaige Anforderungen des Wettbewerbs- respektive des Kartellrechts sind jedoch in jedem Fall zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Timon Gremmels

PS: Den angesprochenen Gastbeitrag zu den Potenzialen der Solarenergie in Deutschland finden Sie hier: https://www.pv-magazine.de/2020/10/22/das-eeg-2021-zwischen-anspruch-und-wirklichkeit-wie-der-aufbruch-in-ein-goldenes-jahrzehnt-der-solarenergie-gelingen-kann/