
Die abgeschaffte Neupatientenregelung wurde durch ein moderneres und zielgerichteteres System ersetzt. ÄrztInnen erhalten nun eine höhere Vergütung, wenn sie über die Terminservicestelle eine zeitnahe Behandlung anbieten. Dabei gilt: Je schneller der Termin erfolgt, desto höher fällt der finanzielle Zuschlag aus.