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CDU
• 27.12.2021

Ich halte hier eine Nennung des Standortes des Verkehrsüberwachungsinstruments für angebracht und durchaus lohnend, da an diesen Knotenpunkten die vielleicht schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einer erheblichen Gefahr ausgesetzt sind.

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CDU
• 27.12.2021

Ich selbst habe noch nicht wahrgenommen, dass Radarkontrollen, zum Beispiel mit einer Hausnummer konkretisiert wurden. Vielmehr werden an den Stellen, die nicht Verkehrsunfallschwerpunkt sind, Angaben wie die Straße, die Verkehrsüberwachungsrichtung und ungefähre Angaben, wie „auf Höhe von..“ genannt.

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CDU
• 04.12.2020

(...) Der Unterschied der beschriebenen Verkehrsüberwachungsmodule auf dem Smartphone zu den Mitteilungen der Radiosender besteht rechtlich gesehen in der Tatsache, dass Warnungen, wie z.B. bei RSH, häufig keine genaue Standortangabe der Radarfallen beinhalten. (...)

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