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Frage von Alexander S. •

Ist die Verbreitung über die Medien von Radarkontrollen mit Ort, Straße, Hausnummer und einem prägnanten Ort wie 5 Meter hinter der Bushaltestelle oder Kreuzung (eine genaue Ortsangabe), erlaubt?

Auf die Frage des Herrn André M. vom 25.11.2021 antworten Sie:
„Der Unterschied … , dass Warnungen, .. , häufig keine genaue Standortangabe der Radarfallen beinhalten."
Über die Radiosender wird definitiv die genaue Ortsangabe übertragen. Die Information beinhaltet Ort, Straße und Hausnummer oder ein prägnantes Merkmal wie „5 Mtr. hinter der Tankstelle oder 20 Mtr. hinter Bushaltestelle oder Kreuzung“, dazu die Information ob die Messung in beide Richtungen durchgeführt wird. Genauer kann man einen Ort nicht beschreiben.
Die Radiomeldungen führen dazu, dass die Fahrzeugführer:innen an Radarfallen unverhältnismäßig stark abbremsen, weit unter der erlaubten Geschwindigkeit an den Radarfallen vorbeifahren, was nicht zur Verkehrssicherheit des nachfolgenden Verkehrs beiträgt. Ich wohne an einem solchen Ort und sah ein Motorrad auf dem Vorderrad bremsend.
Auch auf die Frage vom 4.Dez. behaupten Sie, es sei nur eine ungefähre Ortsangabe. Was wäre für Sie denn eine "Genaue Ortsangabe" ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für die Fragen, die ich auch nicht unbeantwortet lassen möchte.

In meiner Antwort auf Ihre zweite aktuelle Frage habe ich bereits dargelegt, dass mir an ausgewiesenen Verkehrsunfallschwerpunkten eine genaue Ortsangabe angebracht erscheint. Die vulnerabelsten Gruppen sollten hier einer verstärkten Obacht unterliegen, (vergl. meine Ausführungen zu Ihrer Frage bezüglich der Blitzer-Apps).

Ich selbst habe noch nicht wahrgenommen, dass Radarkontrollen, zum Beispiel mit einer Hausnummer konkretisiert wurden. Vielmehr werden an den Stellen, die nicht Verkehrsunfallschwerpunkt sind, Angaben wie die Straße, die Verkehrsüberwachungsrichtung und ungefähre Angaben, wie „auf Höhe von..“ genannt.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23.02.2005 ( BGH, 23.02.2005, Az,VIII ZR 129/04) festgestellt, dass Radiowarnungen im Gegensatz zu einem Radarwarngerät nicht das Gefühl der fortdauernden Sicherheit vor Radarfallen implizieren. Hier wird sporadisch und allgemein gewarnt, während Blitzer-Apps klar definieren, wo geblitzt wird. Hier handelt es sich um eine genaue Ortsangabe, die bei vielen Warnungen der Radiosender so nicht stattfindet.

Herzliche Grüße

Tim Brockmann