Die psychische Krankenpflege zu Hause unterstützen wir grundsätzlich auch als Kassenleistung, sofern sie medizinisch notwendig ist, da sie ein wichtiger Baustein für die Versorgung im häuslichen Umfeld ist.
Um allen Bürgerinnen und Bürgern auf dieser Plattform eine faire Chance zu bieten, Fragen zu stellen und auf diese auch zeitnah eine fundierte Antwort zu bekommen, bitte ich um Verständnis, dass auf Dauerfragesteller nicht weiter reagiert wird.
Nicht der Staat setzt Preise – sondern der Wettbewerb sorgt für faire Preise. Dies wird uns nicht davon befreien, den Markt genau zu beobachten und im Zweifel in den nächsten Wochen weitere Maßnahmen zu treffen.
Pauschalisierungen helfen nicht weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Fällen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht ausreichend entsprach.
Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.

