Werden Sie sich gegen die geplante EU Chatkontrolle und gegen jede Form anlassloser Massenüberwachung einsetzen?
Sie haben mir geantwortet mit, dass sie diese Frage bereits am 10.10.2025 beantwortet hätten.
Allerdings lässt sich ihre damalige Antwort nicht finden; Es gibt nur Antworten vom 08.10. und 05.11.2025 (andere Themen). Daher bitte ich sie konkret auf meine Frage zu antworten.
Details zur Frage:
Die geplante EU Chatkontrolle betrifft die Grundrechte und die Privatsphäre von uns allen. Der Schutz von Kindern hat höchste Priorität und muss konsequent gewährleistet werden. Aus meiner Sicht darf dies jedoch nicht dazu führen, Millionen unbescholtener Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Ich bitte Sie daher, sich mit Augenmaß für den Schutz der Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger einzusetzen und zu erläutern, wie Sie den Schutz der Privatsphäre und den Kinderschutz miteinander in Einklang bringen möchten.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen teile ich: Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist eine zentrale Aufgabe. Gleichzeitig dürfen wir dafür nicht die vertrauliche Kommunikation von Millionen unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern pauschal überwachen. Wir brauchen stattdessen zielgerichtete und rechtsstaatliche Instrumente: konsequente Ermittlungen gegen Täter und Netzwerke, bessere technische und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, eine effektivere internationale Zusammenarbeit sowie Maßnahmen, die sich auf konkrete Verdachtsfälle und rechtsstaatliche Verfahren konzentrieren.
Plattformbetreiber müssen bei nachgewiesenen Schäden, die durch algorithmische Empfehlungssysteme, manipulative Designs oder Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz entstehen, konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Insofern setzt der von der Kommission vorgelegte EU-KIDS Act den richtigen Impuls, muss aber bei der Gestaltung der Dienste ansetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert einen europaweit einheitlichen Katalog jugendschutzrelevanter Plattformmechaniken (z.B. Endlos-Feeds, Push-Benachrichtigungen, Belohnungssysteme, manipulative Designs), der ohne erneutes Gesetzgebungsverfahren regelmäßig an neue Entwicklungen angepasst wird. Für jede Altersgruppe werden unzulässige Mechaniken festgelegt. Minderjährige erhalten nur dann Zugang, wenn der Anbieter gegenüber einer fachlich zuständigen Stelle nachgewiesen hat, dass sein Dienst für die jeweilige Altersgruppe geeignet ist. Diese Stelle muss ausschließlich dem Jugendschutz verpflichtet sein; die Kommission selbst kommt dafür nicht in Betracht. Die Aufgabe kann den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder Einrichtungen der Selbstkontrolle (nach dem Vorbild von PEGI, USK und FSK) übertragen werden. Die derzeit im Kommissionsvorschlag vorgesehene Eltern-Kind-Verifikation ist dabei nicht zielführend. Sie ist unklar ausgestaltet, technisch nicht umsetzbar und unterstützt Eltern nicht ausreichend bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung im digitalen Raum.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kuban
