Koalitionsausschuss: IFG de facto abschaffen? Reform wie im Koalitionsvertrag vereinbart – oder Angriff auf staatliche Transparenz? Was werden Sie konkret dagegen tun?
Hallo Herr Kuban,
mit großer Sorge höre ich von den Plänen, das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abzuschaffen. Das IFG ermöglicht es uns Bürgern, Einblick in staatliche Dokumente zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und Regierung zu kontrollieren.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das IFG im Sinne der Bürgerinnen zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses steht dem entgegen. Das IFG hat in den vergangenen 20 Jahren viele Missstände und Skandale aufgedeckt. Es ist das zentrale Transparenz-Werkzeug für öffentliche Kontrolle. In Zeiten sinkenden Vertrauens wäre das Aushebeln ein katastrophales Signal.
Nun ist Ihr Handeln gefordert: Bitte stoppen Sie die Pläne, insbesondere als Mitglied des Innenausschusses, und verteidigen Sie das IFG.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie Ihre Bedenken hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Anpassungen des Informationsfreiheitsgesetzes zum Ausdruck bringen. Gerne möchte ich hierzu kurz Stellung beziehen.
Aus Sicht unserer Fraktion ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen Legitimation für staatliches Handeln und ist sowohl Bedingung als auch Faktor demokratischer Legitimation. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck und gilt nicht uneingeschränkt, da es berechtigte staatliche Interessen (beispielsweise den Schutz von Geheimnissen oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erforderlich machen können. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten, terroristische Netzwerke oder zur Planung von Anschlägen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht. Zudem darf es auch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der staatlichen Arbeit durch überbordende Anfragen (unter anderem unberechtigte oder missbräuchliche) kommen, sodass wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden können oder immer mehr Personal eingestellt werden muss. Daher sollen Informationsanfragen, die kein berechtigtes Interesse verfolgen, eingeschränkt werden – wie es in anderen Bereichen der Fall ist. Ebenso muss der Schutz von Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen gewährleistet werden.
Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kuban

