Eine Behandlung in Deutschland erfolgt in aller Regel nur dann, wenn eine Kostenübernahme des Patienten oder des Herkunftsstaates vorliegt. Nach meinem Wissen ist das bei dem vorliegen Fall so. Der Steuerzahler in Deutschland wird durch diese Vorgehensweise nicht belastet.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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