Als Ergänzung zu meiner Frage vom 16.09.: Kennen Sie einen solchen Staat? Falls nein: Welche Konsequenz ziehen Sie daraus für die Bewertung des Islamismus als politischer Ideologie?
Sehr geehrter Herr Frei,
dies ist eine Ergänzungsfrage zu meiner ursprünglichen Frage vom 16.09. Ihre Antwort behandelt den allgemeinen Umgang mit Extremismus und den Schutz des Grundgesetzes, geht aber nicht auf den konkreten historischen und staatspolitischen Kern meiner Frage ein.
Ich bitte Sie daher um eine eindeutige Antwort auf zwei Punkte: Erstens, ob Sie einen konkreten mehrheitlich muslimischen Staat nennen können, in dem islamisches Recht maßgeblich gilt und große nichtmuslimische Bevölkerungsgruppen dauerhaft politisch und religiös gleichgestellt sind. Zweitens: Falls Sie kein solches Beispiel nennen können, welche politische Schlussfolgerung ziehen Sie daraus für die Bewertung des Islamismus als politischer Ideologie und seiner Vereinbarkeit mit einer pluralistischen Gesellschaft?
Der Hinweis auf Art. 79 Abs. 3 GG beantwortet diese beiden Fragen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
K. A.
Sehr geehrter Herr A.,
zu Ihrer ersten Frage: Die von Ihnen gemachte Zuschreibung dürfte bspw. auf den Senegal ganz gut passen, wenngleich dieses Land säkular organisiert ist. Kritisch zu betrachten ist, wenn Staat und Religion Hand in Hand gehen. Gleichwohl sind Islamismus und Islam als Religion zu unterscheiden. Wo eine islamistische Ideologie religiöse Normen über Volkssouveränität, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit und Pluralismus stellt, ist sie mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar. Deshalb gilt auch hier derselbe rechtsstaatliche Maßstab wie gegenüber jeder anderen extremistischen Bestrebung.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

