Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepauschale bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr geltend machen
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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