Ihre Pflicht ist lediglich, in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben, dass Sie die Pauschale doppelt erhalten haben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

