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Antwort 03.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes besagt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind

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Antwort 03.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Diese Unterschiede sind historisch gewachsen, verfassungsrechtlich geschützt und lassen sich nicht ohne Weiteres angleichen

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Antwort 28.11.2025 von Thorsten Frei CDU

Bildung ist Ländersache in Deutschland, weil die Kultur- und Bildungshoheit laut Artikel 30 des Grundgesetzes bei den Bundesländern liegt

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Antwort 28.11.2025 von Thorsten Frei CDU

Ihre Frage nach den Pensionen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings muss man berücksichtigen, dass das Beamtenverhältnis andere Verpflichtungen mit sich bringt als eine Anstellung – etwa ein Streikverbot oder besondere Treuepflichten gegenüber dem Staat.

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Antwort 28.11.2025 von Thorsten Frei CDU

Ich halte die Idee einer Volksabstimmung in der Ukraine zu Trumps 28-Punkte-Plan für grundfalsch