Warum sind Diäten im Bundestag über 4.000 € höher als in Frankreich – obwohl Mindestlohn fast gleich ist? Und Abgeordnete zahlen keine Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Ist Kürzung geplant?
Sehr geehrter Herr Frei,
deutsche Abgeordnete erhalten über 11.200 € brutto monatlich + 5.051 € steuerfreie Pauschale. In Frankreich sind es rund 7.637 € + 5.950 €.
Zudem zahlen Bundestagsabgeordnete keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung – im Gegensatz zu Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen, die volle Abgabenlast tragen müssen.
Bei fast identischem Mindestlohn erscheint dieser Unterschied bei den Diäten unangemessen.
Gibt es Überlegungen zur Reduzierung?
Quellen:
– https://www.bundestag.de/abgeordnete/entgelt
– https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/deputes/indemnites
– https://lessentieldeleco.fr/1627-combien-gagne-vraiment-un-depute-en-2025
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr S.,
die Grundvergütung der Abgeordnetendiäten in Frankreich ist aufgrund verschiedener Faktoren niedriger als in Deutschland. Entscheidend dürften am Ende aber die unterschiedlichen politischen Traditionen sein. In Frankreich ist die Ämterhäufung weit verbreitet, sodass viele Abgeordnete zusätzliche Mandate und damit weitere Einkünfte haben. In Deutschland wird die Abgeordnetentätigkeit stärker als Vollzeitberuf mit entsprechendem Gehalt verstanden. Das lässt sich am Ende auch am gesellschaftlich kritischen Blick auf Nebentätigkeiten von Abgeordneten oder auch der Verrechnung von Mandatsvergütungen im öffentlichen Bereich ablesen.
In Deutschland orientiert sich die Diätenhöhe an der Besoldung von Richtern am Bundesgerichtshof und wird entlang der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Eine Absenkung wäre also bei einer negativen Lohnentwicklung denkbar.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei