Sie fordern vom Bürger harte fiskalische Disziplin und strenge Nachweise bei Steuern. Mit welcher Logik gönnen Sie sich selbst eine nachweisfreie, steuerfreie 5.000-Euro-Pauschale?
Sehr geehrter Herr Frei,
Ihre Partei pocht öffentlich stets auf Eigenverantwortung, fiskalische Disziplin, strikte Belegpflichten für Unternehmer und strenge Kontrollen bei staatlichen Leistungen.
Diesem Prinzip der staatlichen Strenge steht Ihr eigenes Abgeordnetenprivileg eklatant entgegen: Jeden Monat erhalten Sie über 5.000 Euro als steuerfreie Kostenpauschale – völlig ohne die Vorlage von Quittungen. Was nicht für das Mandat verbraucht wird, ist faktisch ein steuerfreies Zusatzeinkommen. Das ist eine fiskalische Blackbox, die Sie normalen Steuerzahlern niemals zugestehen würden.
Mit welcher fiskalischen Doppelmoral rechtfertigen Sie diese nachweisfreie Blackbox, während Sie vom Bürger lückenlose Transparenz fordern?
Werden Sie Initiativen zur Einführung einer strengen Belegpflicht für Abgeordnete starten?
Mit freundlichen Grüßen
D. B.
Sehr geehrter Herr B.,
die steuerfreie Kostenpauschale ist kein zusätzliches Einkommen, sondern dient dazu, die typischen mandatsbezogenen Aufwendungen wie Miete und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Telefon- und Transportkosten, der zweite Wohnsitz in Berlin etc. pauschal abzudecken. Eine Einzelnachweis- und Belegpflicht für jede Ausgabe würde erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugen und die Ausübung des Mandats unnötig verkomplizieren. Gleichwohl verstehe ich, dass pauschale Regelungen für manche Menschen nicht leicht nachvollziehbar sind. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Abgeordnete beim Umgang mit ihren Mitteln besonders sorgfältig, sparsam und transparent handeln. Das gilt für den Bundestag ebenso wie für alle anderen öffentlichen Institutionen. Eine zusätzliche Belegpflicht für Abgeordnete halte ich nicht für den richtigen Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

