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Thorsten Frei
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Frage von Rolf K. •

Ich verstehe die Zusammensetzung des "Richterwahlausschusses" nicht.

Sehr geehrter Herr Frei,

ich verstehe die personelle Zusammensetzung des "Richterwahlausschusses" nicht. Sogar eine Person von der FDP soll in Ausschuss sein. Warum werden die 12 Mitglieder nicht, wie eigentlich vorgesehen, proportional nach dem Wahlergebnis der Legislaturperiode berufen?

Mit freundlichem Gruß Rolf K., B.-B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

der Wahlausschuss des Bundestags für die Wahl der durch den Bundestag zu benennenden Bundesverfassungsrichter wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine 12 Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt (§ 6 Absatz 2 BVerfGG). Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der 21. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die AfD-Fraktion drei, die SPD-Fraktion zwei, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Linken jeweils einen Abgeordneten. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/wahlausschuss

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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