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Thorsten Frei
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Frage von Arvid T. •

Befürworten Sie eine Absenkung des Quorums für parlamentarische Minderheitenrechte in der 21. Legislaturperiode?

Sehr geehrter Herr Frei,

die allg. bekannten Bestimmungen des Grundgesetzes sehen vor, dass z.B. für Untersuchungsausschüsse die Zustimmung von mindestens 1/4 der Mitglieder des Bundestages erforderlich ist, also von mind. 158 Abgeordneten. Aufgrund der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD teilt sich die zu erwartende Opposition dann in zwei Lager auf: Einerseits die AfD mit 152 Mandaten, andererseits Linke und Grüne mit zusammen 149 Mandaten. Diese Fragmentierung der Opposition in zwei Lager wird es unter den bislang geltenden Regelungen nahezu unmöglich machen, dass die im GG verankerten Minderheitenrechte der Opposition auch genutzt werden können. Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie eine Absenkung der entsprechenden Quoren,z.B. für Untersuchungsausschüsse oder abstrakte Normenkontrollklagen, befürworten oder ablehnen, zumal sich die damalige schwarz-rote Koalition bereits von 2013-2017 aus ähnlich gelagerten Gründen hierfür entschieden hat. Wie begründen Sie Ihre Entscheidung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

ganz grundsätzlich haben sich die innerparlamentarischen Regelungen zu den Minderheitsrechten bewährt. Eine Notwendigkeit zur Änderung oder Anpassung sehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

 

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