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Frage von Andreas K. •

Abschaffung Mitversicherung GKV - weitere Ausnahmen sinnvoll?

Lieber Herr Frei,

die in der Öffentlichkeit andiskutierten Vorschläge für die Änderungstatbestände bei der Familienversicherung sollten überdacht werden.

Es wird kein Wort darüber verloren, dass auch Partner in der Familienversicherung abgesichert sind, die selbst eine Behinderung haben. Hierdurch kann die Arbeitsfähigkeit bereits einschränkt sein und trotz des Status des Arbeitssuchenden gibt es häufig keine passende Stelle mehr. Womöglich ist (noch) keine EM-Rente oder Arbeitsmarktrente bewilligt worden. Man sitzt also zwischen den Stühlen.

Sollen diese Menschen als Teil einer Bedarfsgemeinschaft künftig büßen, indem dann das noch verfügbare Familieneinkommen durch das zwangsweise Wegfallen der Familienversicherung deutlich sinkt?

Wie stehen Sie zu diesem Thema - Ausnahmetatbestände für Menschen mit Behinderungen, Gleichgestellte, Schwerbehinderte und damit oftmals eingeschränkter Einsatzfähigkeit sozial absichern? Danke vorab

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die wichtige Ergänzung. Sie haben recht: Die Situation von behinderten Partnern in der Familienversicherung muss besonders betrachtet werden. Deshalb sind Ausnahmetatbestände für Menschen mit Behinderung, Schwerbehinderte und Gleichgestellte mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit geplant. Diese sollen sicherstellen, dass niemand zwischen die Stühle fällt. Die Reform zielt auf mehr Eigenverantwortung, aber nicht auf soziale Härten. Ich werde mich in den weiteren Gesprächen für eine faire Ausgestaltung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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