Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Auf dieser Grundlage wird der Bundestag auch darüber entscheiden, zu welchen Zeitpunkten Rückwirkungen sinnvoll oder gar notwendig sind. Die erforderlichen Mehrausgaben können im Rahmen der noch laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.
Antwort 11.08.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Antwort 11.08.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Der Bundestag kann die dafür erforderlichen Mehrausgaben noch im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigen.
Antwort 29.05.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.

