Warum werden 86–95% des SVIK-Sondervermögens zweckentfremdet statt in Infrastruktur investiert – und was tun Sie dagegen?
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
das 500-Mrd.-SVIK-Sondervermögen ist im Kern eine Kreditaufnahme außerhalb der Schuldenbremse – Rückzahlung frühestens ab 2044. Laut ifo-Institut flossen 2025 nur rund 5% der aufgenommenen Mittel in echte neue Investitionen. Das IW Köln beziffert die Zweckentfremdung auf 86%. Der Großteil stopfte Haushaltslöcher – entgegen der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Zusätzlichkeit.
Ich bitte Sie um Antwort auf drei konkrete Fragen:
1. Wie bewerten Sie die ifo- und IW-Befunde zur Zweckentfremdung?
2. Welche Kontrollmechanismen setzt die CDU/CSU-Fraktion durch, um die Zweckbindung künftig zu sichern?
3. Unterstützen Sie eine unabhängige parlamentarische Prüfung der bisherigen Mittelverwendung?
Sehr geehrter Herr B.,
das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 500 Mrd. Euro für die zwölf Jahre 2025 bis 2036. Die Mittel stehen für zusätzliche Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sowie in die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zur Verfügung und werden jährlich in einem Wirtschaftsplan veranschlagt, der als Anlage zum Bundeshaushalt vom Deutschen Bundestag beschlossen wird.
Investitionen gelten dann als "zusätzlich", wenn sie über einer Investitionsquote von mindestens zehn Prozent des Kernhaushalts liegen. Für 2025 kommt hinzu, dass der Bundeshaushalt erst im Oktober 2025 beschlossen wurde, so dass das Sondervermögen erst danach in Anspruch genommen werden konnte.
Die Kritik des ifo-Instituts und des Instituts der deutschen Wirtschaft bezieht sich im Wesentlichen auf den Haushaltsvollzug. Das ifo-Institut stellt allerdings auch fest, dass das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ der aus dem Sondervermögen finanzierten Investitionen erfüllt ist, da die Investitionsquote nach den Planzahlen des Kernhaushaltes 2025 ebenso wie 2026 bei mindestens zehn Prozent lag (https://www.ifo.de/antworten-des-ifo-instituts-zum-thema-zweckentfremdung-des-svik).
Gleichwohl ist die vorgebrachte Kritik ernst zu nehmen. Die Mittel aus dem Sondervermögen dürfen nur für zusätzliche Investitionen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt werden. Die Mittelverwendung unterliegt der Rechnungsprüfung durch den Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

