Portrait von Thomas Reusch-Frey
Antwort von Thomas Reusch-Frey
SPD
• 08.03.2016

(...) Dies bestärkt mich in meinem weiteren Tun. Das Landtagswahlrecht wurde vom Petitionsausschuss des Landtags im Oktober 2015 geprüft, mit dem Ergebnis, dass das bestehende Landtagswahlrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wie es auch der Staatsgerichtshof in mehreren Urteilen festgestellt habe. Das ist die rechtliche Seite. (...)

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• 08.03.2016

(...) Dies bestärkt mich in meinem weiteren Tun. Das Landtagswahlrecht wurde vom Petitionsausschuss des Landtags im Oktober 2015 geprüft, mit dem Ergebnis, dass das bestehende Landtagswahlrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wie es auch der Staatsgerichtshof in mehreren Urteilen festgestellt habe. Das ist die rechtliche Seite. (...)

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• 08.03.2016

(...) Dies bestärkt mich in meinem weiteren Tun. Das Landtagswahlrecht wurde vom Petitionsausschuss des Landtags im Oktober 2015 geprüft, mit dem Ergebnis, dass das bestehende Landtagswahlrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wie es auch der Staatsgerichtshof in mehreren Urteilen festgestellt habe. Das ist die rechtliche Seite. (...)

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• 18.02.2016

(...) 2. Werden Sie aktiv und vorrangig dafür eintreten das alle Abgeordneten des Landtages von BW alle Nebeneinkünfte im Detail offen legen müssen? (...)

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• 18.02.2016

(...) 2. Werden Sie aktiv und vorrangig dafür eintreten das alle Abgeordneten des Landtages von BW alle Nebeneinkünfte im Detail offen legen müssen? (...)

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• 18.02.2016

Bisher können wir die Ausgaben ohne Steuererhöhungen stemmen und ich gehe davon aus, dass dies bei einer stabilen Wirtschaftslage auch so bleiben wird. (...)

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