(...) Dies bestärkt mich in meinem weiteren Tun. Das Landtagswahlrecht wurde vom Petitionsausschuss des Landtags im Oktober 2015 geprüft, mit dem Ergebnis, dass das bestehende Landtagswahlrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wie es auch der Staatsgerichtshof in mehreren Urteilen festgestellt habe. Das ist die rechtliche Seite. (...)
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