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Frage von Sascha G. •

Frage an Thomas Oppermann von Sascha G. bezüglich Umwelt

Hallo Herr Oppermann,
erst einmal vielen Dank für Ihren Vorschlag bezüglich der Änderung des Antragsverfahrens der staatlichen Umweltprämie. Mit diesem Vorschlag nehmen Sie den Käufer und auf Verkäufern die Unsicherheit bei langen Lieferzeiten. Wie wir in den letzten Tagen bemerken ist ein rascher Bezug eines Neuwagens nicht mehr so einfach, da die Hersteller sehr hohe Auftragseingänge erhalten.

Viele Kunden machen Ihre Kaufentscheidung davon abhängig, ob die Umweltprämie gewährt wird oder nicht. Da diese Zusage jedoch nicht erfolgen kann werden die Kunden verunsichert. Auch "entscheidungswilige" Kunden müsssen letzten Endes damit rechnen, dass sie die Prämie nicht erhalten werden. Wo soll das hinführen? Welche "Streitgespräche" müssen wir als Verkäufer und Ansprechpartner in Zukunft führen?

Laut BAFA sollte die Änderung der Beantragung heute im Bundesrat besprochen werden. Konnte diesbezüglich eine positive Änderung bekannt gegeben werden?

Ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.

MFG

Sascha Grupe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grupe,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich nach dem aktuellen Stand der Abstimmungsgespräche zur Forderung einer Reservierungsmöglichkeit der Umweltprämie erkundigen. Bisher konnte bedauerlicherweise nur in einem Punkt beim Bundeswirtschaftsministerium eine Nachbesserung der Richtlinie zur Umweltprämie erreicht werden. Die Notwendigkeit, eine Anwartschaft auf die Umweltprämie für Käufer bereits bei der Bestellung eines Neuwagens einzuführen wird derzeit im BMWI nicht gesehen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Konjunkturpaket II am Freitag, den 20. Februar 2009, stehen die Bundesmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für die Umweltprämie zur Verfügung; der Bundesrat selbst hat nicht die Richtlinie beraten, diese wurde vom Bundeswirtschafsministerium erlassen .

Die Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung der Umweltprämie kann jedoch durch die Zustimmung des Bundesrates zum Konjunkturpaket jetzt in Kraft gesetzt werden. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums im Bundesanzeiger – ausgegangen wird vom 2. März 2009 – beginnt das BAFA dann die Antragsbescheide auszustellen.

Leider konnte bisher nur eine der beiden von der SPD-Bundestagsfraktion geforderten Nachbesserungen der Richtlinie zur Umweltprämie erreicht werden. Diese Neuregelung betrifft das vorbeugende Vorgehen gegen einen drohenden Missbrauch bei der Verschrottung der Altautos durch die Verwerter. Um einen Missbrauch, also den Verkauf der zu verschrottenden Gebrauchtwagen ins Ausland zu verhindern, wird künftig auch der Fahrzeugbrief des zu verschrottenden Altautos eingezogen werden. Das wird für alle Neuanträge ab Veröffentlichung der Richtlinie gelten. Unseren Vorschlag hingegen, eine Reservierung für den Prämienbezug bereits bei Abschluss eines Kaufvertrages vornehmen zu können, konnten wir vorerst beim Bundeswirtschaftsministerium nicht durchsetzen.

Da ich den Vorschlag jedoch nach wie vor für ausgesprochen sachgerecht halte, werde ich weiter dafür arbeiten, dass er in die Richtlinie aufgenommen wird. Inzwischen hat auch der Verband der Automobilindustrie die Forderung unterstützt. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir den Bundeswirtschaftsminister noch überzeugen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann