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Thomas Oppermann
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Frage von Hartmut S. •

Frage an Thomas Oppermann von Hartmut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Sie haben die AfD als "eine Bande von Zynikern und geistigen Brandstiftern" bezeichnet.

1. Glauben Sie, daß diese Wortwahl, die ich nur als Hetze bezeichnen kann, eine zu empfehlende Art der demokratischen Auseinandersetzung ist?

2. Ist Ihnen bewußt, daß Sie damit jedes einzelne AfD-Mitglieder pauschal unter Verdacht stellen und es als Mitglied einer "Bande" bezeichnen? Würden Sie es als beleidigend empfinden, wenn ich Ihre SPD pauschal - und damit Sie - so bezeichnete?

3. Halten Sie es für richtig, daß (auch) Ihre Partei eine Lex AfD "klammheimlich" beschließt, weil sie keine andere Möglichkeit sieht, die AfD auszutrocknen? Ist das die Art der Auseinandersetzung, die Ihnen zusagt?

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schilling

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schilling,

mein Statement zur AfD ist zugegebenermaßen zugespitzt, aber dies ist in der politischen Diskussion manchmal notwendig, um auf Probleme hinzuweisen.

Der Politikwissenschaftler Prof. Karl-Rudolf Korte hat in einem stern-Interview vom 7. Januar zurecht darauf hingewiesen, dass sich ein Teil der AfD übler Ressentiments bedient und versucht, auf Angstwogen zu surfen. Er hat das Statement des AfD-Vize Alexander Gauland, dass die Flüchtlingskrise ein „Geschenk“ für die AfD sei, ebenfalls ausdrücklich als „zynisch“ bezeichnet.

Ausschreitungen gegen Flüchtlinge, Flüchtlingsheime, Helferinnen und Helfer sowie Politikerinnen und Politiker durch rechtsextreme Gewalttäterinnen und -täter haben ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Braune Hetzer versuchen, die Sorgen und Ängste der Menschen aufzugreifen und Hass zu schüren. Das dürfen wir nicht zulassen. Neben dem Erstarken der AfD haben sich weitere Bündnisse aus Rechtspopulisten und Rechtsextremen formiert (Pegida und andere), die mit menschenverachtenden Parolen gegen Migranten, Asylsuchende und Muslime hetzen. Dies hat uns längst in hohe Alarmbereitschaft versetzt.

Auf unserer Klausurtagung haben wir als SPD-Bundestagsfraktion deshalb den Beschluss gefasst, dass künftig auch die gefährlichen rechtsextremen Tendenzen in der Partei AfD und Gruppen wie Pegida vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollen.

Jedes Mitglied der AfD muss sich deshalb fragen lassen, ob es diese gefährlichen Tendenzen innerhalb der Partei billigen kann.

Abschließend zur Änderung des Parteiengesetzes vom Dezember 2015: Diese ist nötig geworden, um den Missbrauch zu beenden, den die AfD mit Goldverkäufen betrieben hat.

Für die SPD hat Gabriele Fograscher in dieser Debatte gesprochen und die Gesetzesänderung erklärt: „Die AfD hat den Goldhandel betrieben, damit ihre Einnahmen gesteigert und somit auch die staatlichen Zuwendungen. (…) Das entspricht nicht dem Grundgedanken, dass sich Parteien mindestens zur Hälfte selbst finanzieren sollen. Diesen Missbrauch wollen wir mit diesem Gesetz abstellen.

Wir werden deshalb die Saldierung im Rechenschaftsbericht wieder einführen. „Einnahmen minus Ausgaben“, also der Gewinn, wird wieder die Grundlage für die Bemessung der staatlichen Zuschüsse und nicht mehr allein der Umsatz. Damit ist der Missbrauch des § 19 a Parteiengesetz nicht mehr möglich.“

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann