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Thomas Oppermann
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Frage von Dirk H. •

Frage an Thomas Oppermann von Dirk H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Herr Oppermann,

was ich schon seit langen vermute, konnte ich mir heute einmal durch Zahlen in einem Artikel des Handelsblattes verdeutlichen. www.handelsblatt.com

Die Zahlen sind erschreckend !
Wärennd ein Beamter in 2012 durchschnittlich 2340 € erhiehlt, lag die Rente eines Arbeitnehmers (nach 45 Jahren und die muss man erst einmal schaffen) bei durchschnittlich 1263 € (West) und 1121 € (Ost). Bei der Durchschnittsfrau lag der Wert in Ost + West sogar deutlich unter 1000 Euro im Monat.

Wo ist da die soziale Gerechtigkeit ? Ich möchte hier keine Neid-Debatte starten, aber kann es sein, dass sich hier auch die Verhältnisse in den Parlamenten wiederspiegeln und Beamte Ihr Klientel bevorzugt unterstützen.

Deutschland hat aktuell unglaubliche hohe Steuereinnahmen weil die Wirtschft brummt und macht dennoch immer noch Minus. Kann man hier vermuten, dass die zunehmenden Versorgungslasten uns bald erdrücken ?

Wieso diskutieren wir über NSA und die "bedrohte Freiheit der Bürger", wenn sich diese Bürger (oder der Teil der Rente bezieht) bald keine Freiheiten mehr leisten können ?

Über eine ehrliche Antwort und die richtigen Initiativen zur sozialen Gerechtigkeit würde ich mich sehr freuen.

MfG.
D. Hecker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hecker,

ein Vergleich der durchschnittlichen Höhe von Renten und Pensionen geht aus mehreren Gründen methodisch fehl:

• Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine Versorgung, die nicht nur die Rente ersetzt, sondern auch die ganz oder teilweise arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes und viele andere Arbeitnehmer, zumindest in Großunternehmen, erhalten.

• Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bewirkt, dass darüber liegende Einkommensanteile bei der gesetzlichen Rente unberücksichtigt bleiben. Gleichwohl werden sie in der Regel versorgungswirksam. Gerade bei denjenigen Angestellten in der Privatwirtschaft, deren Gehälter die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, sind Pensionszusagen der Arbeitgeber üblich. Alternativ werden die Gehälter so bemessen, dass die Angestellten selbst eine zusätzliche Altersversorgung sicherstellen können.

• Es gibt in der heutigen Rentnergeneration zahlreiche Klein- und Kleinstrenten bei Personen, die nur kurzzeitig (versicherungspflichtig) gearbeitet haben und danach beispielsweise Hausfrau wurden oder als Selbstständige nicht mehr der Versicherungspflicht unterlagen. Beamte schieden in derartigen Fällen aus dem Beamtenverhältnis aus und wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, weshalb es Klein- und Kleinstpensionen zwangsläufig nicht gibt, sondern diese auch noch in Form von Renten anfallen. Das gleiche gilt für Zeitsoldaten, die stets in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden.

• Die beiden Statusverhältnisse des öffentlichen Dienstes (Beamte und Tarifbeschäftigte) sind nicht gleichmäßig über die unterschiedlichen Qualifikationen verteilt. Mehr als drei Viertel der Beamten (ohne Soldaten) gehören zu den Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes, nur knapp ein Viertel gehört zu den Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes (Stand 2010).

Gerade bei den Beamten gibt es eine große Spreizung: ein Großteil der Beamtinnen und Beamten verfügt weder über besonders hohe Gehälter noch über besonders hohe Pensionsansprüche. Sie stehen oft nicht viel besser da als normale Rentner. Zweifellos gibt es aber bei der Beamtenversorgung Vorteile gegenüber den abhängig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die sich ihre Rentenansprüche durch Beitragszahlungen erarbeiten müssen.

In den vergangenen Jahren wurden bereits wesentliche Regelungen aus dem Rentenrecht auf Beamtenpensionen übertragen:

Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 auch für Bundesbeamte von 65 auf 67 Jahre gleitend an. Ebenso wurde die weitgehend eingeschränkte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten durch einen entsprechenden Abzug wirkungsgleich auf die Bundesbeamtenversorgung übertragen.

Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 ist der sog. Riester-Faktor, mit dem die Rentensteigerungen vermindert werden, in die damals noch bundeseinheitliche Beamtenversorgung übernommen worden. Allein damit wurde das Niveau der Bundesbeamtenversorgung bis Anfang 2011 in acht Schritten um insgesamt 4,33 Prozent gesenkt. Seitdem werden die Tarifabschlüsse - wie schon von 1999 bis 2002 - wieder jeweils um 0,2 Prozent gekürzt auf die Bundesbeamtenbesoldung und damit auch auf die -versorgung übertragen. Das gilt für jeden einzelnen Erhöhungsschritt, d. h. wenn der Tarifabschluss die Erhöhung auf drei Zeitpunkte in zwei Jahren verteilt, werden dreimal 0,2 Prozent abgezogen. In der Rentenversicherung ist der sog. Riester-Faktor in den Jahren 2008 und 2009 nicht angewendet worden, was jetzt noch nachgeholt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann