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Thomas Hitschler
SPD
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Frage von David H. •

Weshalb werden im FluthilfeMedErl 2022 andere Formen der Zusammenarbeit bei den Angehörigen der Bundeswehr ausgeklammert?

Sehr geehrter Herr Hitschler,
gemäß § 3 Abs. 1, 2. Strichaufzählung des Gemeinsamen Erlasses der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Verteidigung und des Bundesministers für Digitales und Verkehr über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2021" (vgl. auch hier http://www.gesetze-im-internet.de/fluthilfemederl_2022/BJNR149500022.html) wird die Auszeichnung für Angehörige der Bundeswehr mit der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2021" relativ eingegrenzt. Soldatinnen und Soldaten, die ehrenamtlich unterstützt haben, können demnach nur ausgezeichnet werden, wenn sie u.a. als Dritte in Form einer institutionellen Zusammenarbeit (d.h. als innerhalb der Strukturen der Bundeswehr handelnder) gewirkt haben.

Andere Formen der Zusammenarbeit, insbesondere mit den unmittelbar betroffenen Opfern oder auch mit den anderen Behörden, werden komplett ausgeschlossen. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Wollen Sie dieses Thema angehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat unser Land schwer getroffen. Über 180 Menschen verloren ihr Leben, viele Familien verloren ihr gesamtes Hab und Gut, es entstanden Sachschäden in Milliardenhöhe.

Gleichzeitig zeigte sich unsere Gesellschaft auch dadurch von ihrer besten Seite, dass Tausende haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sofort - und teils über Wochen und Monate -  vor Ort waren, um für ihre Mitmenschen da zu sein. Mit den verschiedenen, vom Bund und von den betroffenen Ländern gestifteten Medaillen soll diesem Engagement Anerkennung gezollt werden.

Als Parlamentarischer Staatssekretär hatte ich im vergangenen Jahr die Ehre, in der Koblenzer Falckenstein-Kaserne die ersten 100 Bundeswehrangehörigen mit der „Fluthilfemedaille 2021“ auszuzeichnen. Die von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gestiftete Einsatzmedaille wurde nach den von Ihnen zitierten Kriterien an insgesamt 2330 Bundeswehrangehörige vergeben. Eine Ausweitung dieser Kriterien ist derzeit nicht geplant.

Für die Ehrung von nicht-organisierten Helferinnen und Helfern ist die Staatskanzlei in NRW zuständig. Dort können Vorschläge eingereicht werden, die dann geprüft werden. Nachfolgend die Erreichbarkeit der zuständigen Referatsleiterin in der Staatskanzlei, sofern Sie Vorschläge einreichen oder weitere Informationen haben möchten:

Frau Heidi Müller, Referatsleiterin I 5  „Bundesverdienstorden, Auszeichnungen, Ehrenamt“
Postanschrift: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 837 1411
E-Mail: Heidi.Mueller@stk.nrw.de
https://www.land.nrw/orden-preise-ehrenzeichen
Konkrete Vorschläge können Sie auch direkt per Mail an die Staatskanzlei richten: ordensanregungen@stk.nrw.de

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte. Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass ich allen Soldatinnen und Soldaten, die 2021 im Fluthilfe Einsatz waren, von Herzen dankbar bin. Durch ihren Einsatz haben sie für die Menschen in Not Großartiges geleistet.

Gerne stehe ich für weitere Fragen unter thomas.hitschler@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hitschler

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