Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Vera P. •

Lt. Umweltbundesamt hilft die Holzheizung nicht dem Klima, lt. Berechnungen des Weltklimarates setzt Holz doppelt so viel Co2 frei wie Gasheizungen schreibt Vaillant. Warum kein Verbot?

Warum verbietet man das Heizen mit Holz demzufolge nicht und warum sind Heizanlagen mit mehr als 400kw ausgenommen?
Vielen Dank

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau P.,

Vielen Dank für Ihre Frage zur  Nutzung von Holzheizungen. Leider habe ich für die Beantwortung sehr lange gebraucht. Dafür bitte um Entschuldigung. 

Aus meiner Sicht stellen Holz- und Pelletheizungen einen relevanten Baustein für den Umstieg auf eine nachhaltige Wärmeversorgung dar. Insbesondere im ländlichen Raum stellen Holzheizungen in einigen Fällen eine sinnvolle Alternative zu Wärmepumpen dar und sollten bei einer technologieoffenen Wärmewende mitgedacht werden.

Daher begrüße ich die Änderungen, welche vor Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes vorgenommen wurden, um Holzheizungen als Teil des Heizens mit Biomasse als erneuerbar einzustufen. Denn im Gegensatz zu Erdgas setzt Holz beim Verbrennen genauso viel CO2 frei, wie der Baum vorher der Atmosphäre entzogen hat - Heizen mit Holz ist also klimaneutral, solange entstehende Abgase und Ruß gefiltert werden und insgesamt nicht mehr Holz zum Heizen aus den Wäldern entnommen wird, als nachwächst.

Das Holz aus heimischen Wäldern ist nur kurzen Transportstrecken ausgesetzt, der Energieaufwand bei der Verarbeitung des Holzes zu Holzpellets, Holzbriketts, Hackschnitzel, Scheitholz und alternative Biomassepellets und -briketts ist nur gering. Für Waldeigentümer stellen Holz- und Pelletheizungen zudem eine Einkommensquelle dar, da hier gerade Restholz verkauft werden kann, dessen anderweitige Verwertung nicht mehr möglich ist.

Nach dem neuen Gesetz sind Heizanlagen mit Konstanttemperaturkessel, deren Nennleistung über 400 kW beträgt, von der Austauschpflicht ausgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heilmann

 

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