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Thomas Hacker
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Frage von Johann L. •

Frage an Thomas Hacker von Johann L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Befreiung von irischer Quellensteuer

Sehr geehrter Herr Hacker!

Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland haben EU-Bürger das Recht, sich von der irischen Quellensteuer befreien zu lassen. Das wäre auch für unsere deutschen Finanzen von Vorteil, weil dann die ersten 15% der in Irland ausgeschütteten Dividenden in den deutschen Steuertopf fließen würden.

Doch was hilft uns Investoren und deutschen Steuerzahlern ein Recht ohne ein Hilfsmittel, das Recht einzufordern? NICHTS!

Die Sachlage, wie sie sich in meinem Fall darstellt, ist allgemeingültig. (1) Die irische Firma, deren Aktien ich halte, kann mir nicht helfen, weil ich nicht in ihrem Aktionärsregister stehe. (2) Das irische Finanzamt hat meinen Quellensteuer-Befreiungsantrag zurückgewiesen mit der Begründung , ich müsse ihn an "meinen" Authorized Withholding Agent (AWA) in Irland richten. Das ist insofern richtig, als es dem Text des Abkommens entspricht. AWA ist jedoch ein abstrakter Begriff; welche Firma das konkret für mich ist, könnte mir nur meine Depot-Bank mitteilen. (3) Die aber weigert sich, mir zu helfen, obwohl ich von ihr nicht mehr verlangt habe als die Mitteilung der Adresse des irischen Dienstleisters, mit dem sie zusammenarbeitet. Ich habe übrigens gehört, dass sich andere deutsche Banken ebenso verhalten.

Wir Deutschen leiden damit unter einem Doppelbesteuerungsabkommen, welches uns ein Recht verspricht, jedoch kein Rechtsmittel gibt, um es einzufordern.

Das ist eine Beschwerde wert, nicht wahr? Leider kann man nur raten, welcher Minister für die Beschwerde zuständig ist: (a) vielleicht der Finanzminister, denn es geht um Steuern, oder (b) der Wirtschaftsminister, denn es geht um wirtschaftliche Beziehungen zu Irland, oder (c) der Außenminister, denn es geht um Außenpolitik, oder (d) der irische Botschafter oder ...

Vielleicht haben Sie noch einen Vorschlag.

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