Frage von Christoph G. • 15.09.2022

Antwort ausstehend von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tessa Ganserer/Stefan Kaminski
Energiepreispauschale selbstverständlich auch im Mutterschutz
Für eine Änderung des Vornamens nach dem SBGG ist somit der Bezug zur Geschlechtsidentität entscheidend.
Die Praxis basierend auf dem geltenden Recht kann von der Politik nicht einfach so geändert werden. Denn dafür müssen Gesetze geändert werden, deswegen ist eine Übergangslösung wohl sehr unwahrscheinlich.
Alle Informationen dafür finden Sie auf meiner Biografie-Seite auf bundestag.de
Die Vereinbarkeitsrichtlinie wurde Ende 2022 vom Bundestag beschlossen