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Tarek Al-Wazir
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Frage von Matthias L. •

Wer sorgt dafür, das innovative Verkehrssysteme mit besonderer Bauart, wie z.B. das spurgeführte Transportsystem Bögl (tsb) oder Seilbahnen im GmeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz einbezogen werden?

Guten Tag Herr Al-Wazir.

Ich bin Mitglied in der Ges. zur Förderung der Magnetschwebetechnologie e.V.

Wir sehen hohen Bedarf im Urbanen Raum für neue spurgeführte Transportsysteme.

Diese Innovativen Verkehrssysteme können in Ausschreibung nur dann berücksichtigt werden und ggf. Fördermittel vom Bund beantragen, wenn diese in das GVFG einbezogen werden. Im Parteiprogramm der Bundesregierung steht, dass dies vorgesehen ist. Nur konnte uns bisher niemand sagen wie dies umgesetzt wird. Weil Sie im Verkehrsausschuss Vorsitzender sind, frage ich höflich nach.

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Matthias L., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie mir am Beispiel des "Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) die grundsätzliche Frage gestellt haben, welche rechtlichen Vorgaben das Initiativrecht zur Änderung bestehender Bundesgesetze regeln.

Diese Frage beantwortet das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG). Nach Artikel 76 Absatz 1 GG können Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht werden. Das gilt auch für Gesetzentwürfe zur Änderung bestehender Gesetze. Während Bundesregierung und Bundesrat Gesetzesinitiativen nur als Kollegial- bzw. Gesamtorgan einbringen können, folgt aus der Formulierung "aus der Mitte des Bundestages" in Verbindung mit der Regelung in § 76 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, dass Gesetzesvorlagen auch dann in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingebracht werden können, wenn sie von einer Fraktion oder von 5 Prozent der Mitglieder des Deutschen Bundestages unterzeichnet sind.

Wie Sie zu Recht ausführen, enthält der Koalitionsvertrag mit dem Titel "Verantwortung für Deutschland", der von den Parteien CDU, CDU und SPD am 5. Mai 2025 unterzeichnet wurde, die Vereinbarung, dass das "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) (...) vereinfacht und entbürokratisiert, für innovative Ansätze (zum Beispiel Magnetschwebebahn) geöffnet und der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen erleichtert" werden sollen (Koalitionsvertrag, S. 27. Link: https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Zum jetzigen Zeitpunkt liegt dem Verkehrsausschuss jedoch keine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, des Bundesrates oder aus der Mitte des Deutschen Bundestages zur Beratung vor, die das Ziel verfolgt, diese Vereinbarung umzusetzen. Die Bundesregierung hat allerdings einen solchen Entwurf angekündigt.

Ich will Ihnen allerdings auch meine persönliche Meinung als langjähriger Verkehrspolitiker zu ihren Erwähnungen von Magnetschwebebahn und Seilbahn sagen: Seibahnen machen vor allem dort Sinn, wo große Höhenunterschied oder besondere Hindernisse wie zum Beispiel Flüsse zu überwinden sind. Ihr Vorteil ist, dass sie relativ schnell und mit vergleichsweise geringen Kosten errichtet werden können. Als Massentransportmittel stoßen Seilbahnen allerdings an Grenzen. Magnetschwebebahnen haben dem gegenüber keinen mir bekannten praktischen Vorteil gegenüber anderen spurgeführten Transportsystemen. Im Gegenteil, da sie in unserem urbanen Raum im Gegensatz zu Straßen- oder U-Bahnen ein völlig neues System wären wären sie keine Verlängerung dieser bestehenden und bewährten Systeme und würden dadurch immer einen Umsteigevorgang erzwingen, der in aller Regel Zeit und Komfort kostet. Ich sehe daher die Gefahr, dass dringend benötigtes Geld aus dem GVFG für ein System abgezogen wird, das keinen praktischen Nutzen hat und auch nicht günstiger oder schneller errichtet werden könnte als bisherige Systeme. Ich bin 2014 in Shanghai mit dem Transrapid gefahren. Das ist ja genau ein Einsatz im urbanen Raum, wie er Ihnen vorschwebt. Es ist sicher kein Zufall, dass auch die Verantwortlichen in China diese Teststrecke niemals ausgeweitet oder in einer anderen Stadt etwas vergleichbares gebaut haben.

Ich hoffe, Ihre Fragen mit diesen Informationen beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen,
Tarek Al-Wazir

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