Tankred Schipanski (CDU)
Tankred Schipanski
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Frage von Petra S. •

Frage an Tankred Schipanski von Petra S. bezüglich Verkehr

Werden Sie sich für die Wiederaufnahme des schienengebundenen Nahverkehrs auf der Strecke Gotha-Gräfenroda einsetzen? Die Strecke war frisch saniert, als sie geschlossen wurde. Sie bindet u. a. das wichtige Gewerbe- und Industriegebiet Ohrdruf an und erschließt touristische Ziele des Thüringer Waldes.

Tankred Schipanski (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne nehme ich darauf Bezug. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um ein Thema, wo die Verantwortlichkeiten auf Landesebene liegen. Im Rahmen der Bahnreform wurde mit dem Regionalisierungsgesetz die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Bundesländer übertragen. Auch in Thüringen ist das Bundesland als Aufgabenträger für die Bestellung der Verkehrsleistung bzw. der Strecken zuständig. Verantwortliches Ministerium ist dabei das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Die genauen Einzelheiten und Zuständigkeiten zum öffentlichen Personennahverkehr sind im Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr geregelt. Der Freistaat Thüringen ist also für die Bestellung der Strecke Gotha-Gräfenroda zuständig. Ich würde mich freuen, wenn die Strecke wieder genutzt wird.

Die Bundesländer erhalten vom Bund im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes sogenannte Regionalisierungsmittel aus den Steuereinnahmen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr, darunter auch insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr. Aktuell (Stand 2019) erhalten die Bundesländer Regionalisierungsmittel in Höhe von insgesamt fast 9 Milliarden Euro vom Bund. Die Mittel werden nach dem Kieler Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Im Jahr 2019 erhielt der Freistaat Thüringen Bundesmittel in Höhe von 301.673.021,02 Euro. Die Neuen (Flächen-)Länder erhalten zusätzlich zu diesen allgemeinen Regionalisierungsmitteln noch weitere zusätzliche Bundesmittel im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes, davon entfielen 2019 29.146.927, 54 Euro auf den Freistaat Thüringen. Die Bundesländer tragen dann auch dafür Sorge, diese Mittel entsprechend einzusetzen. Die Regionalisierungsmittel des Bundes sollen nicht die Eigenanstrengungen der Bundesländer für den öffentlichen Personennahverkehr ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Tankred Schipanski MdB