Im Landkreis EI / PAF werden unberechtigten Gebühren durch Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erhoben. Wieso unternimmt das Landratsamt hier nichts?
Sehr geehrter Frau Schorer-Dremel,
das VG München hat mit Beschluss Beschluss M 32 K 23.2077" festgelegt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmeregeln bei der Feuerstättenschau anzuwenden sind!
* Weshalb soll dieser Beschluss unter den "selben" Voraussetzungen für andere Bürger nicht gelten?
* Ist die Rechtsprechung für jeden Bürger unter den selben Voraussetzungen unterschiedlich?
* Dürfen durch Betrug ergaunerte Beträge von den Betrügern behalten werden?
* Warum werden nicht die Bürger sondern die Betrüger geschützt?
* Was hindert die Landrats-Ämter, ihren Verpflichtungen und Aufgaben nachzugehen?
* Dass eine Änderung der Gesetze erforderlich wäre, um die Weitergabe von Daten zu gewährleisten, trifft nicht zu, da bisher bereits die Verpflichtung bestand, "alle" Unterlagen zu pflegen und weiter zu geben.
- Siehe § 19 Absatz 3 SchfHwG
- Siehe auch Artikel im Paf Kurier, 17./ 18.05.2025